Hygienekonzept mit 2G+

Liebe Mitglieder, liebe Freunde und Förderer,

die Corona-Schutzverordnung hat sich geändert, mit Stand: 13.1.2022 mussten wir unser bewährtes Hygienekonzept für unser Trainings- und Kursangebot anpassen:

Grundlage für dieses Konzept sind die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in ihrer gültigen Fassung sowie die Nutzungsbedingungen für Sportstätten der Stadt Bergisch Gladbach und die Empfehlungen der übergeordneten Sport- und Fachverbände.
Ab 13. Januar 2022 gilt für alle Teilnehmenden am Sportbetrieb drinnen die 2G+ – Regel (vollständig geimpft / genesen und getestet oder geboostert):
• Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) ersetzt zusätzlichen Test bei 2G+.
• Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
• Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
• Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
• Für begleitende Personen (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G; für Begleitungen von Kleinkindern beim Eltern-Kinderturnen gilt 2G+!
• Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.


Für den wöchentlichen Sportbetrieb der SG Pegasus sowie für den Wettkampfbetrieb Korfball am Wochenende sind während der Corona-Pandemie nachfolgende Grundsätze zu beachten:
1. Personen mit Krankheitssymptomen / ohne aktuell gültigen Impf- / Genesungs- / Test und ggf. Altersnachweis sind von der Teilnahme an den Sportangeboten ausgeschlossen. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre gilt eine Ausnahmeregelung aufgrund der regelmäßigen Schultestungen (Altersnachweis / Schülerausweis).
2. Die allgemein verbindlichen Hygiene- und Abstandsregeln sind vor, während (soweit möglich) und nach den Trainingseinheiten einzuhalten. Eine mindestens medizinische Maske ist mit Betreten des Schul-/Sportgeländes, vor und nach der Übungsstunde sowie beim Aufsuchen der Toilette und den Umkleiden sowie der Nutzung der Wege in den Sportstätten zu tragen (Ausnahme: Alltagsmaske für Kinder von 6 bis 13 Jahren; unter 6 Jahren keine Maske erforderlich).
3. Im Trainings- und Übungsbetrieb kontrollieren die Trainings-/Übungsleitungen die o.g. Nachweise. Sie sind im Namen des Vereins weisungsbefugt.
4. Beim Wettkampf-/Turnierbetrieb des Rheinischen und Deutschen Turnerbundes erfolgt die Kontrolle der aktuellen Regelung durch den Veranstalter, d.h. die verantwortlichen Personen der aufsichtführenden Korfball-Sportvereine.

Ansprechpartnerin für die Corona-Schutzmaßnahmen des Vereins ist Eva Wieseler (Geschäftsstelle). Bleibt sportlich und gesund, beste Grüße

Vorstand der SG Pegasus

PS: Der Spielbetrieb in den Ligen des DTB und des RTB pausiert noch bis Ende Januar. Die entsprechenden Gremien beobachten weiter die Pandemie-Entwicklung und werden über die Fortführung der Korfball-Saison entscheiden.