Sporthallen bleiben offen: 3G-Regeln beachten

Liebe Mitglieder,

Die Sporthallen der Stadt Bergisch Gladbach bleiben für den Vereinssport unter den bekannten Auflagen weiterhin geöffnet . Es sind weiterhin die AHA-Maßnahmen und allgemein gültigen Regelungen zu beachten. Zusätzlich gilt es nach der neuen Corona-Schutzverordnung vom 20.08.2021 bis 17.09.2021 – insbesondere für den Hallensport – die 3G-Regeln zu beachten . Bei Rückfragen oder weiteren Informationen zum Übungsbetrieb wendet euch gerne an die Trainerteams, Übungsleitungen oder die Geschäftsstelle des Vereins.

In Ergänzung zu unserem Hygienekonzept ist für den Hallensport ab sofort wieder zu beachten:

• Betreten des Schulgeländes / der Sporthalle ist nur mit negativem Testergebnis, dem Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung gestattet. Dies gilt für alle aktiven Sportler*innen, Kursteilnehmenden sowie für Trainings- /Übungsleitungen, evtl. Zuschauer und die Begleitpersonen von Kindern.

• Ausnahme : Kleinkinder und Kinder bis zum Schulbeginn / zum Alter von 6 Jahren. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen

• Ein – und Ausgangshinweise der Hallen sind zu beachten.

Unsere komplette Mitgliederinformation mit weiteren Erläuterungen finden Sie hier zum Download (PDF)

Dieser Beitrag wird bei Regeländerungen zeitnah aktualisiert.